Siemens muss ehemaligen BenQ-Betriebsrat wieder einstellen
am 30.08.2007 von http://www.arbeitsrecht-blog.de
Ein früherer BenQ-Betriebsrat hat den Rechtsstreit auf Wiedereinstellung bei Siemens in erster Instanz gewonnen. Das Arbeitsgericht Wesel gab der Klage des ehemaligen Siemens-Mitarbeiters Michael Gerber statt, der gegen den Verkauf der Handysparte von Siemens an BenQ vor Gericht gezogen war. Das Gericht gab dem Kläger Recht, der sich auf eine fehlerhafte Information der Beschäftigten durch Siemens vor dem Betriebsübergang berufen hatte.
Nach Angabe von Siemens habe man jedoch am Münchener Arbeitsgericht zwölf vergleichbare Fälle gewonnen.
Quelle: heise online
Anmerkung:
Zum Inhalt der Unterrichtungspflicht vgl. § 613a Abs. 5 BGB:
(5) Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:
1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
2. den Grund für den Übergang,
3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs …
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