Siemens-Bilanzen bestätigt
am 16.04.2007 von http://log.handakte.de/
Das Landgericht München I verhandelte heute über die bilanziellen Auswirkungen der in jüngster Zeit bei der Siemens AG aufgedeckten mutmaßlichen Schmiergeldzahlungen.
Ein Aktionär hatte Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der letzten drei Jahresabschlüsse erhoben. Er argumentierte, dass die Zahlungen für vermeintliche Beratungsleistungen, bei denen es sich tatsächlich um Schmiergeld gehandelt haben soll, steuerrechtlich nicht als Aufwand hätten verbucht werden dürfen; daher bestünden offensichtlich Steuernachzahlungsforderungen; diese seien aber in den Jahresabschlüssen der letzten Jahre nicht berücksichtigt gewesen, weswegen die Bilanzen unrichtig gewesen seien. Auf der Aktivseite der Bilanzen hätten zudem die Rückzahlungsansprüche gefehlt, die die Siemens AG gegen die Empfänger der ungerechtfertigten Zuwendungen habe.
Der Vorsitzende der auf aktienrechtliche Streitigkeiten spezialisierten 5. Kammer für Handelssachen, Dr. Helmut Krenek, wies darauf hin, dass Rückzahlungsansprüche erst dann aktiviert werden dürften, wenn diese ausreichend feststünden. Dies sei bislang nur in einem Fall gegeben. Zudem führten sowohl eine (mögliche) Unterbewertung von Aktivposten als auch die Überbewertung von Passivposten (durch zu niedrig angesetzten Steueraufwand)
„nur dann zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses, wenn damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Bilanzdarstellung erfolgt. Mit Blick auf einen durchschnittlichen Jahresbetrag von € 60 Mio. der derzeit von der Staatsanwaltschaft untersuchten Zahlungen einerseits …
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