Sieg für Heise – Links auf Homepage von Kopierschutzknackern dürfen gesetzt werden

“heise online” darf bei Berichterstattung über Software, die zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen dient, Links auf die Homepage des jeweiligen Anbieters setzen. Dies entschied, so berichtete “heise online” hier, der Bundesgerichtshof.

Die Vorinstanzen hatten Heise zunächst die Linksetzung verboten, da Firmen der Musikindustrie geltend machten, durch die Linksetzung sei den Lesern der Z…

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Themen: Kopierschutz , Heise , Sieg , Kopieschutzknacker

Erschienen 18. Oktober 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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