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Sieg für die freie Berichterstattung im Internet

am 16.06.2005 von http://oby.de

Nach eigenen Angaben wurde in Stuttgart der Hobby-Online-Journalist Alvar Freude in zweiter Instanz freigesprochen. Freude hatte über Neonazi-Webseiten in den USA berichtet und außerdem eine Satire über die versuchte Zensur der berüchtigten Trashseite rotten online gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nach offenbar …

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Strafprozess gegen Alvar Freude vor dem Landgericht Stuttgart

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Strafbarkeit von Hyperlinks: OLG Stuttgart bestätigt Freispruch

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