Sieg für die freie Berichterstattung im Internet

Nach eigenen Angaben wurde in Stuttgart der Hobby-Online-Journalist Alvar Freude in zweiter Instanz freigesprochen. Freude hatte über Neonazi-Webseiten in den USA berichtet und außerdem eine Satire über die versuchte Zensur der berüchtigten Trashseite "rotten" online gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nach offenbar schlampig geführten Ermittlungen u.a. Volksverhetzung vorgeworfen. Freude hatte sich stets darauf berufen, nur die Zustände online zu dokumentieren....



Quelle: DPMS INFO (16. Juni 2005)

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Themen: Berichterstattung , Stuttgart , Journalist , Satire
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 16. Juni 2005 bei http://oby.de.

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