Abspielen des „Paulchen Panther“-Lieds auf Neonazi-Demonstration strafbar? Ja!
WissMit.com | 24. Januar 2012 — Vergangenen Samstag haben Rechtsradikale auf einer Demonstration in München die Melodie von „Paulchen Panther“, die durch die M…
Bis vor einigen Monaten war es eine meiner Lieblingsmelodien und ich weigere mich eigentlich, das zu ändern: Theme from "Pink Panther" von Henry Mancini. Kennt jeder, mag jeder. Und nun das. Erst drehen rechtsradikale Schwerkriminelle ein Bekennervideo und bedienen sich dabei dieses Soundtracks, während sie ihre Morde dokumentieren. Und nachdem sie sich in die Luft gesprengt haben, spielen Neonazis auf einem Aufmarsch dieses Lied. Ein Politiker hat daraufhin dazu aufgerufen, das Abspielen als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu verfolgen; der Kollege Hoenig empfiehlt diesem Politiker hingegen 5 mg Haldol. Haldol ist ein Neuroleptikum und wird vornehmlich bei Schizophrenie eingesetzt. Die Polizei meint, sie habe gegen das Abspielen keine Handhabe gehabt. Das ist schlicht falsch. Die Polizei kann und muss zur Abwehr konkreter Gefahren für die Allgemeinheit eingreifen, und im Ordnungsrecht gibt es die Figur des so genannten Anlassstörers. Bei dieser Konstruktion können auch eigentlich erlaubte Handlungen unterbunden werden, wenn sie geeignet sind, eine indirekte Gefahr zu verursachen. Das hätte allemal gereicht, um Paulchens Melodie den Saft abzudrehen. Denn jeder weiß, warum diese Melodie gespielt wurde und keine andere. Und es ist zu erwarten, dass sich irgendwann auch mal jemand dagegen wehrt. Aber die Polizei wollte offenbar nicht und hat sich blöd gestellt. Und was ist mit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung? Wenn es um die Unterstützung linksradikaler Umtriebe ging, ist § 129a Ab…
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Depesche quinta essentia | 5. April 2012 — Es ist bekannt, dass die Strafverfolgungsbehörden sich für die Musik von Rechtsextremen interessiert. Dass aber auch die GEMA…
Jurabilis | 8. November 2005 — Die Berliner Polizei muss den Schutz der Fu�ballweltmeisterschaft mit den eigenen Beamten bew�ltigen. Von fast allen Bundesl�…
LawBlog | 11. Oktober 2005 — Eigentlich wollte ich auf was anderes klicken, aber dann bin ich bei der “jungen welt” gelandet. Das Blatt interviewt den Sprec…
Strafverteidiger Blog | 19. September 2008 — Bisher stehen nur Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften unter Strafe. Nachdem der Bundesrat eine…
BERLIN BLAWG | 17. März 2006 — Newsroom berichtet, die Strafanzeige gegen die Tageszeitung “Die Welt” bei der Staatsanwaltschaft Köln beziehe sich auf Volks…
RA J. Melchior, Wismar | 3. Mai 2011 — U.a. die Kollegen Hoenig, Vetter, Dost & Marson sowie Stadler äußern zumindest - vorsichtig ausgedrückt - Ihr Befremden übe…
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Rechtslupe | 24. April 2012 — Mit der Frage der Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof …
Nachdem Neonazis bei einem Umzug in München die "Paulchen Panther"-Melodie gespielt haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Doch die bewusste Provokation ist strafrechtlich nur schwer zu fassen. Politiker reagieren empört, die Polizei verteidigt hingegen ihr Vorgehen.
Introductory cartoon scene plus theme song of the movie of "The Pink Panther"
Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie als “Unterstützung einer terroristischen…