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“Sie sind doch die Bekloppte!”

am 23.06.2006 von RA-Blog

Eine Mandantin wollte nur eine Handwerkerrechnung bezahlen. Jetzt hat sie ein Ermittlungsverfahren am Hals. Was war passiert?
Sie hatte vorher telefonisch nachgefragt, ob es in Ordnung wäre, die Rechnung bar im Büro zu bezahlen. Kein Problem, sagte man ihr, kommen sie vorbei. Dort traf sie dann jemand anderen, scheinbar den Juniorchef, an, der sich beschwerte, dass sie es nicht passend hatte. Sie solle das doch überweisen. Das wollte sie aber nicht. Jetzt sei sie extra hergekommen und man habe ihr gesagt, sie könne bar bezahlen. Er wird pampig. Wechselgeld habe man nicht, und man wolle auch keinen zum Wechseln schicken. Sie sei doch “die Bekloppte”, meint der “Juniorchef”. Sie solle verschwinden und den Rechnungsbetrag überweisen. Die Mandantin bleibt stur. Man solle mal den Chef holen. Junior meint, wenn sie jetzt nicht freiwillig geht, schmeisst er sie raus. Er packt sie am Arm, sie fällt zu Boden. “Soll ich sie auch noch treten?”, meint er, und ob sie jetzt endlich sein Geschäft verlassen würde, das wäre schließlich Hausfriedensbruch. Da sie nach wie vor nicht geht, ruft er die Polizei, die prompt eine Anzeige gegen ihn wegen Körperverletzung aufnimmt.
Und heute bekommt meine Mandantin als Retourkutsche von ihm eine Anzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch. So kann man Kunden auch loswerden.

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