... Sie hatten ja im Telefongespräch ausdrücklich Interesse an unseren Produkten gezeigt.
am 01.04.2008 von http://www.spam-abwehren.de
Unzweifelhaft zu den Best of Spammer-Ausreden gehört auch der Hinweis darauf, dass kein Spam vorliege, weil während des Werbeanrufs Interesse am beworbenen Produkt bzw. der angepriesenen Dienstleistung gezeigt wurde.
Auch hier gilt: Eine unlautere, weil unzumutbar belästigende Werbung ist gem. § 7 II Nr. 2 UWG gegeben
{xtypo_rounded2} "bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung." {/xtypo_rounded2}
Der Gesetzgeber hat sich also bei der Regelung der Zulässigkeit von Telefonwerbung daran orientiert, ob ein Werbeanruf nur im Interesse des Anrufers (dann ist Telefonwerbung unzulässig) oder mindestens auch im konkreten Interesse des Angerufenen stattfindet und hat sich Fallgruppen für die Annahme eines solchen beiderseitigen Interesses an Telefonwerbung aufgestellt:
{xtypo_rounded2}
ausdrückliche Werbe-Einwilligung durch ausdrückliche Erklärung des Angerufenen (stets zur Rechtfertigung ausreichend)
ausdrückliche Werbe-Einwilligung durch ausdrückliche Erklärung des Angerufenen (stets zur Rechtfertigung ausreichend)
mutmaßliche
Werbe-Einwilligung (nur gegenüber Nichtverbrauchern - also bei
Freiberuflern und Gewerbetreibenden - zur Rechtfertigung ausreichend){/xtypo_rounded2}
Egal ob bei einem ausdrücklichen oder nur mutmaßlichen Einverständnis - in beiden Fällen stellt sich die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Einverständnisses eigentlich ankommt.
Unter dem Begriff der Einwilligung ist - im Gegensatz zur (nachträglichen) Genehmigung - bereits dem Wortlaut nach eine Erklärung zu verstehen, welche zeitlich vor der Werbehandlung abgegeben wurde. Eine zur Rechtfertigung einer Werbehandlung geeignete Erklärung muss also spätestens unmittelbar vor Beginn der Werbehandlung vorliegen. Eine nachträgliche Zustimmung (Genehmigung), kann daher die Unzulässigkeit der belästigenden Handlung nicht entfallen lassen.
Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für den Fall, dass die Billigung erklärt wird, nachdem …
... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.
spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam! Sie als Anwalt haben nämlich Bedarf an (...). Hier können Sie nach Lust und Laune einsetzen: Fachliteratur Prüfungsseminare f&u…
BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig
spam-abwehren.de / Bundesgerichtshof bekräftigt Rechtsprechung zu Telefonwerbung +++ zu vermutendes Einverständnis nicht wegen bloßer Sachbezogenheit der Werbung oder tatsächlich vom Werbeadressaten geäußertem Produktinteresse Di…
BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig
spam-abwehren.de / Bundesgerichtshof bekräftigt Rechtsprechung zu Telefonwerbung +++ zu vermutendes Einverständnis nicht wegen bloßer Sachbezogenheit der Werbung oder tatsächlich vom Werbeadressaten geäußertem Produktinteresse Di…
BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig
spam-abwehren.de / Bundesgerichtshof bekräftigt Rechtsprechung zu Telefonwerbung +++ zu vermutendes Einverständnis nicht wegen bloßer Sachbezogenheit der Werbung oder tatsächlich vom Werbeadressaten geäußertem Produktinteresse Di…
BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig
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BGH: Kaltaquiseanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel unzulässig
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