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... Sie haben uns im Rahmen eines Preisausschreibens Ihre ausdrückliche Werbezustimmung erteilt.

am 25.03.2008 von http://www.spam-abwehren.de

Viele Anbieter versuchen sich mit der Behauptung herauszureden, man habe im Rahmen eines Preisausschreibens seine Einwilligung zur Werbung, insbesondere per Telefon erteilt.



Insbesondere die Lotterieeinnahme Boesche betrieb diese Masche seit Jahren. Zum einen entspricht diese Behauptung manchmal bereits nicht den Tatsachen. So liegen mir mehrere glaubhafte Aussagen von Zeugen (insbesondere in Lotteriewerbefällen) vor, dass diese niemals an einem derartigen Gewinnspiel teilgenommen hatten, obwohl seitens der Telefonwerber derartige derartige Behauptungen zur Rechtfertigung von Telefonwerbung aufgestellt wurde.

Mir persönlich gegenüber wurde gar eine angeblich von mir ausgefüllte, tatsächlich aber schlicht gefälschte Teilnahmekarte durch die Lotterieeinnahme Boesche zur Rechtfertigung von Lotteriewerbung per Telefon vorgelegt. Es war die erkennbar Handschrift einer etwa 50 jährigen Frau, die nicht in der Lage gewesen war, meine Straße korrekt abzuschreiben.

In der Regel kommt es auf derartige ganzen Tricksereien und Täuschungsversuche jedoch ohnehin überhaupt nicht an. Mehrfach haben die Gerichte bereits den Telefonwerbern die Rote Karte gezeigt und festgestellt, dass die häufig im Kleingdedruckten versteckten, umfassenden Werbezustimmungsklauseln unangemessen benachteiligend und somit unwirksam sind.

Hierzu das Landgericht Hamburg in einer älteren, aber - schon wegen der geschilderten Details des Geschäftsmodells der Staatlichen Lotterieeinnahme Boesche - absolut lesenswerten Entscheidung:


Aus der als Anlage B 7 vorgelegten Bestell- und Gewinnspielteilnahmekarte ist ein solches Einverständnis ebenfalls nicht zu entnehmen. Das ergibt sich unmissverständlich aus dem Umstand, dass der Zeuge Faust die Zeile, in der die Telefonnummer der Teilnehmer mit der Angabe „Telefon“ abgefragt wurde, nicht ausgefüllt hat. Zwar hat der Zeuge die im unmittelbaren Anschluss befindliche Angabe:
„Bitte informieren Sie …

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spam-abwehren.de / Viele Anbieter versuchen sich mit der Behauptung herauszureden, man habe im Rahmen eines Preisausschreibens seine Einwilligung zur Werbung, insbesondere per Telefon erteilt. Insbesondere die Lotterieeinnahme Boesche betrieb diese Masche seit Jahre…

OLG Hamm zur Einverständniserklärung zur Telefonwerbung in Auftragsbedingungen

Recht und Alltag / In einem aktuellen Urteil vom 15.08.2006 (Az.: 4 U 78/06) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufen…

Telefonwerbung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Aktiv gegen Spam / Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 15.08.2006 – 4 U 78/06 – entschieden: Telefonwerbung sei als eine unlautere Wettbewerbshandlung zu qualifizieren, wenn sie einen Marktteilnehmer unzumutbar belästige. Eine…

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OLG Köln: ... zur Kundenbetreuung, Werbung, Marktforschung ... - Zum Einverständnis mit Telefonwerbung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Konzern-Unternehmens.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch die der Kunde das Einverständnis in die Verwendung seiner Vertragsdaten ... zur Kundenbetreuung, Werbung, Marktforschung ... erklärt, während weder in den AGB noch in den in Bezug z…

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