... Sie haben uns im Rahmen eines Preisausschreibens Ihre ausdrückliche Werbezustimmung erteilt.
am 25.03.2008 von spam-abwehren.de
Viele Anbieter versuchen sich mit der Behauptung herauszureden, man habe im Rahmen eines Preisausschreibens seine Einwilligung zur Werbung, insbesondere per Telefon erteilt. Insbesondere die Lotterieeinnahme Boesche betrieb diese Masche seit
Jahren. Zum einen entspricht diese Behauptung manchmal bereits nicht den Tatsachen. So liegen mir mehrere glaubhafte
Aussagen von Zeugen (insbesondere in Lotteriewerbefällen) vor, dass diese niemals an einem derartigen
Gewinnspiel teilgenommen hatten, obwohl seitens der Telefonwerber derartige derartige Behauptungen zur Rechtfertigung von Telefonwerbung aufgestellt wurde.
Mir persönlich gegenüber wurde gar
eine angeblich von mir ausgefüllte, tatsächlich aber schlicht gefälschte Teilnahmekarte durch die
Lotterieeinnahme Boesche zur Rechtfertigung von Lotteriewerbung per
Telefon vorgelegt. Es war die erkennbar Handschrift einer etwa 50 jährigen Frau, die nicht in der Lage gewesen war, meine Straße korrekt abzuschreiben.
In der Regel kommt es auf derartige ganzen Tricksereien und
Täuschungsversuche jedoch ohnehin überhaupt nicht an. Mehrfach haben
die Gerichte bereits den Telefonwerbern die Rote Karte gezeigt und
festgestellt, dass die häufig im Kleingdedruckten versteckten,
umfassenden Werbezustimmungsklauseln unangemessen benachteiligend und
somit unwirksam sind.
Hierzu das Landgericht Hamburg in einer älteren, aber - schon wegen der geschilderten Details des Geschäftsmodells der Staatlichen Lotterieeinnahme Boesche - absolut lesenswerten Entscheidung:
{xtypo_rounded2} "Aus der als Anlage B 7 vorgelegten Bestell- und Gewinnspielteilnahmekarte ist ein solches Einverständnis ebenfalls nicht zu entnehmen. Das ergibt sich unmissverständlich aus dem Umstand, dass der Zeuge Faust die Zeile, in der die Telefonnummer der Teilnehmer mit der Angabe „Telefon“ abgefragt wurde, nicht ausgefüllt hat. Zwar hat der Zeuge die im unmittelbaren Anschluss befindliche Angabe:
„Bitte informieren Sie mich auch über weitere Angebote und Gewinn-Möglichkeiten per Telefon (ggf. streichen)“
nicht durchgestrichen, doch belegt dies nicht sein …
... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.
spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam! Sie als Anwalt haben nämlich Bedarf an (...). Hier können Sie nach Lust und Laune einsetzen: Fachliteratur Prüfungsseminare f&u…
... Sie hatten ja im Telefongespräch ausdrücklich Interesse an unseren Produkten gezeigt.
spam-abwehren.de / Unzweifelhaft zu den Best of Spammer-Ausreden gehört auch der Hinweis darauf, dass kein Spam vorliege, weil während des Werbeanrufs Interesse am beworbenen Produkt bzw. der angepriesenen Dienstleistung gezeigt wurde. Auch hier gilt:…
Payback - Datenchaos und eine schnelle Einsicht
spam-abwehren.de / Die L. P. GmbH, Betreiberin des "Payback"-Programmes unterwarf sich gegenüber einer Mandantin wegen unerwünschter Werbung per E-Mail. 01.03.2007 Mandatin erhält Abbestellbestätigung für "PA…
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Nervige Anrufer vom "Servicebüro Boesche" erwischt
spam-abwehren.de / +++ 16.03.2007 Werbeanruf im Auftrag eines Callcenters aus Dierdorf an einen Gewerbetreibenden aus Berlin +++ Lotterieinnehmer B. unterwirft sich strafbewehrt +++ einstweilige Verfügung gegen uneinsichtiges Callcenter erwirkt +++ 2006 Werbe…
OLG Hamm: Zustimmung zu Telefonwerbung per AGB-Klausel unwirksam
spam-abwehren.de / OLG Hamm hält versteckte Einwilligungsklausel in Telefonwerbung für Verstoß gegen Transparenzgebot +++ Rechtsfolge: Klausel unwirksam - Unterlassungsansprüche gegen Telefonwerbung Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 15.08.2…
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