Sie haben gewonnen !
am 04.04.2006 von http://www.kadlicz.twoday.net
Eine erfreuliche Mitteilung, die täglich in tausenden Haushalten eintrudelt. Es sei nur noch bekanntzugeben, was für einen Gewinn man ganz genau abrufen möchte - per kostenpflichtiger Hotline, oder nach Entrichtung eines Verwaltungsbeitrages.
Danach die üblichen Ausreden, die sich aus dem Superkleingedruckten ergeben.
Das alles ist seit Jahrezehnten bekannt.
Der österreichische Gesetzgeber hat daher mit § 5j KSchG ein wirksames Mittel gegen derartige Geschäftspraktiken geschaffen. Wer so tut als hätte der Konsument etwas gewonnen, der muss auch zahlen.
Der OGH hat in einer langen Reihe von Entscheidungen eine rigorose Anwendung von § 5j KschG vertreten.
Nicht anders in einer neuen Entscheidung, die ich im Kurier entdeckt habe.
2Ob31/04d beschäftigt sich mit einem besonders unangenehmen Fall für den vollmundigen Gewinnversprecher. Der Gewinner erhält nämlicheinen fabriksneuen PKW der Marke VW Polo, viertürig, mit schwarzer Lackierung und Lederinnenausstattung, ein Sparbuch in der Höhe von EUR 5.000, einen fabriksneuen PKW der Marke Audi A2, ein Sparbuch in der Höhe von EUR 5.087,10 (S 70.000) sowie EUR 109.285,52Dabei hält der OGH fest, dass die Entscheidung der Unterinstanzen der herrschenden Rechtssprechung entspricht und lässt daher die Revision nicht zu, obwohl das OLG …
Sie haben garantiert gewonnen...
LAWgical / Samstangs nachmittags klingelt das Telefon. Eine freundliche (vermutlich computergenerierte) Damenstimme gibt sinngemäß folgende frohe Botschaft kund: Sie haben garantiert gewonnen...Ihr Gewinn beträgt bis zu 3.000 - garantiert mindestens 1.500…
Zur Anwendbarkeit der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004
Recht und Alltag / Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung…
Sensations-Urteil über Gewinnspiele
Handakte WebLAWg / “Eigentlich sollte auch ein nur mittelmäßig verständiger Konsument wissen, dass im Wirtschaftsleben niemand etwas verschenkt”, steht in einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien. Und weiter: “Schon gar nicht große Preise an irg…
Bargeldregen
LawBlog / “Der Gewinner erhält garantiert 1.500.- Euro in Bar ausgezahlt.” “Tatsache ist und bleibt, Sie haben gewonnen.” “Der Gewinner … erhält ohne wenn und aber 1.500.- Euro in Bar ausgezahlt.” Und so weiter. Blub…
Falsche Auskunft der Rechtsschutversicherung rechtfertigt nicht die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
MCNeubert lawblog / Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben und gleichzeitig die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 Abs. 1 KSchG beantragt. Der Kläger hatte eine Änderungskündigung erhalten, die unter anderem folgende Passage ent…
Gewinnzusagen und Rechtsschutz
RSV-Blog / Meine Mandantin hat gewonnen. Gar nicht so wenig, wenn man alles zusammenrechnet. Das Unternehmen, das so großzügig mit seinem Geld umgeht, sitzt in den Niederlanden. In Österreich normiert § 5j KSchG, dass derjenige, der solche Gewinnzusagen gib…
§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anbieten? Das B…
