Sie blockieren meine Garage ....

"Ach, seien sie doch nicht so kleinlich! Sie können doch klingeln, wenn ich das Auto wegfahren soll." Wenn Sie keine Lust auf solche oder vergleichbare Gespräche mit ihrem Nachbarn haben, der mal wieder vor Ihrer Garage parkt, haben Sie im Amtsgericht München jetzt einen klaren Verbündeten. Dieses entschied, dass man vor Nachbars Garage nun einmal nicht parken darf und sich der Parkende nicht darauf berufen kann, der Nachbar könne doch klingen und ihn bitten, das Auto wegzufahren. Was war geschehen? Zwischen den Grundstücken der Nachbarn befand sich eine Privatstraße. An deren Ende lag die Garage des einen Nachbarn und gleichzeitig der Zugang zum Haus der anderen Nachbarin.Trotz mehrfacher Bitte es zu unterlassen: Die Nachbarin stellte immer wieder ihren Pkw vor der Garageneinfahrt des anderen Nachbarn ab. Irgendwann riss diesem der Geduldsfaden und nachdem die Nachbarin eine schriftliche Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte, klagte er auf Unterlassung. Das Amtsgericht München gab dem Garagenbesitzer Recht. …

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Erschienen 4. Oktober 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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