Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Wie die Süddeutsche Zeitung hier berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften verletzen dem Urteil des Gerichts zufolge in ihrer gegenwärtigen Form das Grundrecht auf Freiheit. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, spätestens bis 31. Mai 2013, seien die verfassungswidrigen Vorschriften jedoch weiter anwendbar. "Kurz gefasst bedeutet das Urteil: Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Vorausse…

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Erschienen 4. Mai 2011 auf http://www.rechtsanwalt-will.info.

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Urteil aus Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht hat alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun bis Juni 2013 neue Regelungen schaffen. Bis dahin gelten Übergangsvorgaben. Auch zum Umgang mit hochgefährlichen Straftätern äußerte sich das Gericht.


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