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Sicherungsverwahrung

am 09.11.2005 von Lichtenrader Notizen

Pressemitteilung der justiz Rheinland-Pfalz vom 9.11.05: Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung eines Angeklagten kann im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen einer Straftat (§ 66 StGB) oder zeitlich nach seiner Verurteilung angeordnet werden (sog. nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB).

Die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 66 StGB sind streng:
Zunächst muss der Angeklagte
entweder
* wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden
und
* vorher wegen anderen Straftaten bereits mindestens zweimal zu Freiheitsstrafen von jeweils mindestens 1 Jahr verurteilt worden sein
und
* vorher mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt haben

oder
* wegen 3 vorsätzlichen Straftaten Freiheitsstrafen von jeweils 1 Jahr verwirkt haben
und
* wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sein.


Erfolgt eine aktuelle Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren z. B. wegen einer Sexualstraftat oder einer gefährlichen Körperverletzung bzw. einer Misshandlung Schutzbefohlener genügt auch die Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorangegangenen Straftaten dieser Art, soweit der Angeklagte dafür zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt wurde. Wird der Angeklagte wegen zwei der vorgenannten Straftaten zu Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt, ist eine vorausgegangene Verurteilung nicht erforderlich.
Neben diesen formellen Voraussetzungen muss sich aus der Persönlichkeitsprognose des Angeklagten ergeben, dass der Angeklagte auch in der Zukunft einen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten, insbesondere solcher, die mit der Gefahr für Leib und Wohl anderer Personen oder schwerer wirtschaftlicher Schäden verbunden sind, besitzt.
Die Voraussetzungen für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB orientieren sich an der „normalen“ Sicherungsverwahrung, …

Fortdauer der Sicherungsverwahrung

Handakte WebLAWg / Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der sich gegen das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung der Fortdauer...…

Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

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Sicherungsverwahrung und DNA-Analyse

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben

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Vorbehaltene Sicherungsverwahrung aufgehoben

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Gesetzesentwurf: Sicherungsverwahrung für Jugendliche ab 14 Jahren

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BGH: Vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden ?

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BGH hebt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der BGH hat am 25.11.2005 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung u.a. ausgeführt: § 66 b Abs. 1 und 2 StGB setzt ausdrücklich voraus, dass nach einer Verurteilung wegen einer der dort angeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe vor Ende d…

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Rechtblog / Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Festst…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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