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Sicherung der Zugangsmedien beim Online Banking

am 24.02.2006 von Vertretbar Weblawg

Die Deutsche Bank hat ihre Bedingungen für den Zugang zur Deutsche Bank AG bzw. Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien und der Bedingungen für den Electronic Broking Service (EBS) geändert.
Unter Ziffer 8 - Sicherung der Zugangsmedien soll es jetzt heißen:
Insbesondere ist folgendes zu beachten:
* Die Geheimzahlen bzw. das/die Passwort/Online-TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden.
* Die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren.
* Bei Eingabe der Geheimzahl bzw. des/der Passwortes/Online-TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können.
* Anfragen außerhalb der bankseitig zur Verfügung gestellten originären Zugangswege, in denen nach vertraulichen Daten wie Geheimzahl oder Passwort/Online-TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden.
* Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z.B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden.
* Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank darf keine TAN eingegeben werden.
* Der Kunde hat sich regelmäßig über aktuelle Sicherheitshinweise zum Online-Banking auf der Website der Deutschen Bank zu informieren.
* Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf seinem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete Systemsoftware regelmäßig aktualisiert werden. Beispiele handelsüblicher Sicherheitsvorkehrungen kann der Kunde der Website der Deutschen Bank entnehmen.

Offenkundig versucht man, die Risiken von Phishing-Angriffen ungeachtet der gegen das PIN/TAN-Verfahren geäußerten Sicherheitsbedenken einseitig auf den Kunden zu verlagern.
Die Verpflichtung zur Installation …

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