Sicherstellung eines Radarwarngeräts
am 07.08.2008 von http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell
Der VGH München hat am 13.11.2007 (=NZV 2008, 375) entschieden, dass ein im Fahrzeug installiertes Radarwarngerät selbst dann zulässigerweise sichergestellt werden kann, wenn eine Stromversorgung mangels Adapterkabels im Fahrzeug gar nicht möglich ist.
Das Gericht argumentiert dabei auszugsweise:
“Welche Anforderungen an den Begriff der Betriebsbereitschaft zu stellen sind, ist in Rechtsprechung und Wissenschaft noch nicht abschließend geklärt. Soweit ersichtlich, wird überwiegend angenommen, dass Betriebsbereitschaft jedenfalls dann besteht, wenn das Radarwarngerät während der Fahrt jederzeit ohne größeren technischen Aufwand eingesetzt werden kann. …Nach Ansicht des Senats muss der Aufbau des Geräts jedenfalls soweit abgeschlossen sein, dass es ohne größeren technischen und zeitlichen Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Der geringe technische Aufwand kann nach Einschätzung des Senats nicht allein ausschlaggebend sein, weil mit dem Begriff der Betriebsbereitschaft im allgemeinen Sprachgebrauch vor allem die unmittelbare zeitliche Verfügbarkeit einer Sache verbunden wird. Im vorliegenden Fall bedarf es jedoch keiner abschließenden Klärung dieser Rechtsfrage….. Für den Begriff der gegenwärtigen Gefahr kann es nicht darauf ankommen, ob subjektiv nach dem Plan des Verdächtigen der Rechtsverstoß innerhalb weniger Stunden oder erst in einem Monat begangen werden soll. Maßgeblich ist, ob objektiv aus der Sicht eines verständigen Dritten ex ante betrachtet die Besorgnis einer Tatverwirklichung in nächster Zeit besteht. Wird durch eine für Dritte klar erkennbare Maßnahme wie das Anbringen des Radarwarngeräts im Frontbereich des Fahrzeugs ein vorsätzlicher Rechtsverstoß vorbereitet, dann liegt aus der Sicht eines verständigen Dritten die Besorgnis …
Radarwarner: Strafbare Nutzung nur bei “Betriebsbereitschaft”
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Das bloße Anbringen eines Radarwarngeräts auf dem Armaturenbrett zur Sicherstellung einer potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um eine strafbare “Betriebsbereitschaft” zu begründen. Für die Betriebsbereitschaft muss eine zu…
Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über Erwerb eines Radarwarngeräts
Handakte WebLAWg / Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige BGH hat gestern entschieden, dass dem Käufer eines Radarwarngeräts kein Anspruch auf Rückabwicklung...…
BGH: Kauf eines Radarwarngeräts sittenwidrig
mindermeinung.de / Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied 23.02.2005 (Az: VIII ZR 129/04), dass der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät nach § 138 I BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Dementsprechend stehen dem Käufer auch keine Gewährl…
Der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät ist sittenwidrig
Recht und Gesetz / Mit Urteil vom 23.02.2005 entschied der BGH (VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490), dass ein Kaufvetrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts sittenwidrig ist. Voraussetzung für das Vorliegen der Sittenwidrigkeit ist, dass der Kauf nach dem für die bei…
Verbotene GPS-Radarwarngeräte
strafprozess / Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende mit einer Medienmitteilung darauf aufmerksam, dass GPS-Geräte, die mit einem Warnsystem ausgestattet sind, den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten…
Autoradio: Code vergessen befreit nicht von der Rundfunkgebührenpflicht
Recht und Alltag / In dem vom Verwaltungsgericht Saarlouis mit Urteil vom 10.4.2008 (Az.: 6 K 1067/07) entschiedenen Fall wandte sich der Kläger gegen die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für das in seinem unstreitig gewerblich genutzten (Anm. d. Autors:…
