Sicherheitskontrollen am Flughafen

Die Bundesregierung kann keine Angaben über die Gesamtgewichtsmenge der Waren machen, die Passagiere an Flughäfen aufgrund der EU-Sicherheitsbestimmungen zurücklassen müssen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag betont sie, die “fortbestehende Bedrohungslage und die technischen Möglichkeiten zur Detektion von Flüssigkeiten” erlaubten derzeit keine Änderung der geltenden Rechtslage. Danach dürfen Passagiere nur maximal 100 Milliliter Flüssigkeiten mit an Bord nehmen. (more…)

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Themen: Bundesregierung , Bundestag

Erschienen 20. Juni 2007 auf http://www.meisen.info.

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