Sicherheitskontrolle am Flughafen
am 14.06.2005 von http://www.recht.us/amrechtCK - Washington. Im Rahmen eines Strafverfahrens prüfte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, ob im Rahmen der Sicherheitskontrolle am Flughafen die Nachkontrolle eines Passagiers mit einem Magnetometerstab zulässig ist. Bei der Nachkontrolle des angeklagten Passagiers entwickelte sich ein Verdacht auf am Körper versteckten Sprengstoff. In seiner Entscheidungsbegründung in Sachen United States of America v. Sergio Ramon-Marquez, Az. 04-30243, entschied das Gericht am 7. Juni 2005, dass auch eine routinemäßige …
Passagier-Bummelstreik gegen Sicherheitskontrollschikanen!
Genervt von der Sicherheitskontrolle am Flughafen? Immer noch keine befriedigende Antwort von den Herren am Metalldetektor bekommen, warum noch kein ICE von der Lahntalbrücke gesegelt oder ein LKW voller Sprengstoff eine Ostseefähre versenkt hat - wo die doch gar keine Sicherheitskontrollen machen?
Und warum in Hahn den Gürtel ausziehen (diese Messerfotos kennen wir ja) und in Frankfurt die Schuhe? Was wenn der Schuhbomber nun Ryanair fliegt?
Was ist mit den vielen Milliarden Euro, die uns EU-Bürgern in Kosmetik & Softdrinks weggenommen und vernichtet werden? Das ist ein realer Wohlstandsverlust - und alles nur, weil die Flughäfen gerne Geld für bessere Röntgengeräte sparen möchten?
Es wird Zeit für den mündigen und freiheitsliebenden Bürger, zurück zu schlagen. Der mündige Bürger reist ab sofort immer mit einer Wasserflasche im Gepäck. Der Laptop wird erst nach Aufforderung ausgepackt. Bei Fragen vom Security-Personal tut man erst mal schwerhörig.
Jacke - in die erste Plastikschale. Den Laptop in die 2. – nach Aufforderung. Dann die Laptoptasche. Oh, Geldbeutel und Schlüssel vergessen – piep – die kommen in die 3. Plastikschale. Da kommt ja auch schon die Laptoptasche wieder, wegen der Wasserflasche. Piep. Oh, der Gürtel. Na klar (mecker, mecker beim Personal). Der Gürtel landet in der 4. Plastikschale. Weil der hoch gebildete und stets freundliche Security-Mann des Bürgers Gegenrede gar nicht leiden kann, sind nun auch die Schuhe noch dran. OK, aber grundsätzlich landen die in der 5. Plastikschale. Piept noch immer? Ach je, die Armbanduhr. Oder die Brille? Fazit: 6 Schalen & eine Laptoptasche. Das Ausgangsband hinter der Maschine ist voll. Der mündige Bürger zieht am Band in aller Ruhe minutenlang seine Sachen wieder an, prüft den Laptop, packt ihn ein und vergisst nicht, den Security-Hilfsarbeiter artig zum Abschied zu grüßen, während dieser von ca. 200 Leuten vor dem Metalldetektor ob der Verzögerung mit Blicken getötet wird.
Wie viele solcher mündiger Bürger braucht es eigentlich, um einen Flieger verspätet abheben zu lassen? Um die Security-Performance von Terminal A zu ruinieren? Würde der Security-Wahn weiterhin auf der Tagesordnung stehen, wenn Flugzeuge ständig Gebühren für Verspätungen zahlen müssten?
Ach so, wir brauchen doch Sicherheit. Ja, wohl wahr. Der Bundesgrenzschutz hat mir noch keine befriedigende Antwort darauf gegeben, wie die aktuelle Sicherheitskontrolle verhindern würde, daß ein Terrorist mit mindestens 12 Stunden McGypher-Fernsehkonsum nicht doch einen kapitalen Flammenwerfer oder Schneidbrenner aus Duty-Free-Rum, Silikonschlauch, Stahl-Kugelschreiber, einem Platinschmuckstück als Zünder und der medizinischen Sauerstoff-Gasflasche an Bord des Flugzeugs basteln würde. Oder der klassische 80er-Jahre-Drogenschmuggler-Film. Plastiksprengstoff in Kondomen verschluckt. Abführmittel als Aspirin gefälscht. Kommt doch dauernd vor, das mit den Kondomen und dem Kokain.
Aber der Profiterrorist lacht sich vermutlich ins Fäustchen über die vergeudete Lebenszeit und verlorenen Wohlstand und vergeudete Lebensfreude des Westens... und kauft schon mal Dünger für die Ostseefähre seiner Wahl.
Guten Flug in die Ferien! Und denken Sie dran: Immer nur einen Gegenstand pro Plastikschale - und nur nach Aufforderung, so lange bis der Schichtleiter der Sicherheitskontrolle weint. Und dann sagen Sie ihm: „Sie müssen doch nicht in der Flugbranche arbeiten. Sie könnten doch auch die Bahn wählen.“
Durchsuchung bei Ausfuhr
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Fall vorm Flug: Schadensersatz
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Straftat im Rechnernetz
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Werbung und Redefreiheit
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. In Sachen Prime Media, Inc. v. City of Brentwood, Az. 04-5012, prüfte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks die Verfassungsvereinbarkeit örtlicher Bestimmungen, die Werbetafeln auf eine Höhe von sechs…
Einziehung auch ohne Strafgesetz
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Im Strafurteil United States of America v. Vampire Nation, Az. 05-1715, vom 20. Juni 2006, wegen des Vertriebs unrechtmäßig kopierter Microsoft-Programme entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks, das…
Rechtsnatur des Uranvertrages
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die Rechtsnatur des mit einer Regierung abgeschlossenen Urananreicherungsvertrages untersucht des Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks auf die Berufung von Gericht für internationale Handelssachen im Fall Eurodif S.A.…
