Sicherheitsabstand

Die Regelung zum Sicherheitsabstand in § 4 StVO, wonach dieser “in der Regel” so groß sein muß, daß hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug angehalten werden kann, auch wenn dieses plötzlich gebremst wird, ist vernünftig. Nicht hingegegen, was der Bußgeldkatalog daraus macht. Bei einer üblichen Autobahngeschwindigkeit von, sagen wir 150 km/h, gibt es fette Bußgelder und reichlich Punkte in Flensburg, wenn der Sicherheitsabstand weniger als 37,5 m beträgt. Bei 200 km/h muß der Sicherheitsabstand sogar mindestens 50 m betragen. Andernfalls: mindestens 100 € und 2 Punkte. Knapp unter 10 m Abstand bei dieser Geschwindigkeit sind 400 €, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Das ist doch alles ein wenig übertrieben und außerdem im Ballungsraum und/oder im Berufsverkehr auch zuviel verlangt. Etwas deutlicher gesagt: die Regelung ist alleine deshalb Mist, weil sie sich häufig nicht einhalten läßt. Sie geht auch von völlig falschen Voraussetzungen aus. Tatsächlich ist es doch so, daß Auffahrunfälle nicht auf geringem Abstand sondern auf Unaufmerksamkeit und darauf beruhen, daß die Bremse nicht beherzt bedient wird. So, als könnte man die kaputt machen, wenn man sie tritt. Letzteres wird den Fahrschülern nicht einmal beigebracht, weil die Fahrlehrer ihr “Gerät” schonen wollen. Ich behaupte, daß ein versierter Fahrer keine Mühe hat, hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug anzuhalten, auch wenn dieses plötzlich abgebremst wird, wobei es fast egal ist, wie groß der Abstand zum Vorausfahrenden gewesen ist. Man sieht das Bremslicht und Bruchteile von Sekunden später bremst man auch. Man leidet ja nicht an Wahrnehmungsstörungen und das Auto funktioniert! Das Video-Brücken-Abstandsmeßverfahren, mittels dessen die Einhaltung der Regelung im Bußgeldkatalog…

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Erschienen 12. Oktober 2009 auf http://www.raflauaus.de.

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