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Sicherheits-Perfection des BMW

am 25.11.2007 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Sicherheitseigentum: Eine komplizierte Materie im deutschen Recht und auch in den USA. Die Lösung im US-Recht steht auf den Säulen des Gewohnheitsrechts, Common Law, und des einzelstaatlichen Rechts, in beiden Fällen unter dem Titel Perfection of a Security Interest. In Sachen Devin McCarthy v. BMW Bank of North America, Az. 06-7155, erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 23. November 2007 beide Rechtsgrundlagen. In der Sache geht es um das Sicherheitseigentum des Finanzarms eines Autoherstellers an einem verkauften Kraftfahrzeug. Wie im Schulbeispiel betrifft der Fall einen Kauf und eine Insolvenz mit der Frage, ob das Sicherheitseigentum wirksam geworden und vom Insolvenzverwalter, Trustee, nach 11 USC §547(b)(4)(A) des Bundesinsolvenzrechts zu beachten ist. Die Lösung hängt davon ab, ob das Security Interest durch die erforderliche Eintragung gemäß der Umsetzung des Art. 9 UCC im District of Columbia. verwirklicht wurde. Hier war die Perfection durch eine verzögerte amtliche Bearbeitung verhindert worden. Das Common Law kann dem Hersteller nicht …

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