Sicheres WLAN!
am 11.11.2005 von http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/
WLAN, Hotspot und Mobile Computing ist in aller Munde. WLAN (Wireless Local Area Network) ist die Bezeichnung für ein lokales Funknetz. Ob öffentlich, privat oder gewerblich - man sollte das WLAN vor unbefugten Zugriffen schützen.
Wer ein WLAN gewerblich betreibt, ist gemäß § 109 TKG sogar dazu verpflichtet, für Datensicherheit zu sorgen.
§ 109 TKG - Technische Schutzmaßnahmen
(1) Jeder Diensteanbieter hat angemessene technische
Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zum
Schutze
1. des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten und
2. der …
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…
LG Hamburg: Zur Störerhaftung bei einem offenen WLAN
BERLIN BLAWG / Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 26. Juli 2006 – AZ: 308 = 407/06 – entschieden, dass die Einwendung, ein offenes WLAN betrieben zu haben, nicht geeignet ist, die Unterlassungsansprü…
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
Offenes WLAN: Betreiber haftet
LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung
advobLAWg / Wer ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk betreibt, haftet für die von unbekannten Dritten über diesen WLAN-Zugang begangenen Rechtsverletzungen. Dies hat das LG Hamburg am 26.07.2006 unter dem Aktenzeichen 308 O 407/06 (Volltext über die…
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…
» Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
» Pressemitteilung: BSI präsentiert Technische Richtlinie zum sicheren Einsatz von WLAN
Bonn/München, 27. Oktober 2005 – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) präsentiert am morgigen Freitag, 28. Oktober 2005, im Rahmen der IT-Security Area auf der SYSTEMS die "Techni…
