Sicheres WLAN!

WLAN, Hotspot und Mobile Computing ist in aller Munde. WLAN (Wireless Local Area Network) ist die Bezeichnung für ein lokales Funknetz. Ob öffentlich, privat oder gewerblich - man sollte das WLAN vor unbefugten Zugriffen schützen.

Wer ein WLAN gewerblich betreibt, ist gemäß § 109 TKG sogar dazu verpflichtet, für Datensicherheit zu sorgen.

§ 109 TKG - Technische Schutzmaßnahmen (1) Jeder Diensteanbieter hat angemessene technische Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zum Schutze 1. des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten und 2. der Telekommunikations- und Daten…

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Themen: Tkg , Informationstechnik , Bundesamt , Mobile Computing

Erschienen 11. November 2005 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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