Sicher ist sicher: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld und lebenslanges Berufsverbot

Sie soll ihre Opfer mit Kissen, Waschlappen und nassen Handtüchern erstickt haben: Altenpflege-Assistentin Michaela G. (27). Jetzt verurteilte das Landgericht Bonn den Todesengel von Wachtberg zu lebenslanger Haft! Die 27jährige wurde des vierfachen Mordes, des vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen für schuldig gesprochen. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest…

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Themen: Bild , Knast , Landgericht Bonn , Besondere Schwere Der Schuld Mord

Erschienen 22. Februar 2006 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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Kommentare zu "Sicher ist sicher: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld und lebenslanges Berufsverbot":

6. Oktober 2007 von Dr. Karkalis — Gibt es Urteile zur Entschädigung eines falsch Beschuldigten, hier angebliche Jahre zurück liegende Vergewaltigung einer ehemaligen Mitarbeiterin, welche die Abmahnung/fristlose Kündigung nur so zu parieren wußte, indem sie eine Strafanzeige gegen ihren konsequenten Arbeitgeber erstattete?
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