Shopsicherheit: Alkohol- und Tabakverkauf via Internet vs. Jugendschutz?
Shopbetreiber stehen häufig vor der Frage, inwieweit sie eine Altersprüfung ihrer Kunden im Onlineshop durchführen müssen. Relevant
ist dabei natürlich vor allem das Jugendschutzgesetz, Strafrecht sowie Datenschutz.
Besonders der Jugendschutz wird durch Diskussionen um „Flatrate-Partys“ und „Koma-Saufen“ immer wieder aktuell.
Natürlich betrifft Jugendschutz nicht nur Alkohol, sondern auch sogenannte adult-contents. Neueste Entwicklungen haben hier bereits
positive Ergebnisse erbracht: Wir haben über die neuen Regelungen der Internethandelsplattform eBay berichtet, wonach gewerbliche
Händler über eBay jetzt Computerspiele und Filme mit der Kennzeichnung „FSK ab 18“ und „USK ab 18“ verkaufen dürfen, jedoch strikt
die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes beachten müssen. Das geschieht durch Spezialversandarten bei denen eine Altersprüfung
durchgeführt wird (Post-Ident), eigenhändiges Einschreiben oder persönliche Prüfung der Volljährigkeit bei Selbstabholung.
Für den Verkauf von und gibt es derartige nicht, obwohl dies besonders dringend notwendig erscheint.
Im Jugendschutzgesetz sind keine besonderen Regelungen zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol zu finden, insbesondere die
einschlägigen Vorschriften in den §§ 9 und 10 JuSchG verbieten nicht den Verkauf von Tabak oder Alkohol online an Jugendliche. Das LG
Koblenz hatte sogar in einem Beschluss vom 13.8.2007, Az.: 4 HK.O 120/07, festgestellt, dass § 10 I JuSchG zwar die Abgabe von
Tabakwaren „in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“ untersage, aber dass dies nicht analog auf den
Versandhandel anwendbar sei. A…
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