Shop Betreiber News: Widerrufsrecht und kein Ende. Auf den Verbraucher dürfen nur die „regelmäßigen“ Kosten der Rücksendung abgewälzt werden.

Immer wenn man glaubt, nun müsste die Widerrufsbelehrung doch abmahnsicher sein, kommt eine neue Gerichtsentscheidung. Nunmehr hat das OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10 entschieden, dass dem Käufer nicht beliebige Rücksendekosten auferlegt werden können, sondern nur die „regelmäßigen“.

Unzulässig ist daher die folgende Klausel:

„Der Käufer hat nach dem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellen Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.“

sofern diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten beschränkt ist.

Für Shop Betreiber erhöht sich wiederum die Gefahr von Abmahnungen, sofern er seine Belehrung nicht unverzüglich anpasst.

Es bleibt dahe…

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Themen: Bremen , Olg Brandenburg

Erschienen 9. Mai 2011 auf http://www.dr-schenk.net/.

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