Berlin Ethikunterricht: Ethik-Unterricht in Berlin
staatsrecht.info | 1. Februar 2006 — In Berlin ist nun die Entscheidung gefallen, das Fach “Ethik” für alle Schüler als Pflichtfach anzubieten. Der Besuch dieses Fachs…
Ungefähr jedes halbe Jahr meldet sich der sogenannte "PR-Ethik-Rat" zu Wort, meist mit einer Presseaussendung, einmal im Jahr auch mit einer Pressekonferenz - und nun sogar mit so etwas Ähnlichem wie einer echten Entscheidung (siehe zum Stand vor etwa einem Jahr hier, vor rund einem halben Jahr hier). Vor wenigen Tagen - mehr als drei Jahre nach seiner Gründung - hat der "PR-Ethik-Rat" tatsächlich seine allererste "öffentliche Mahnung" gegenüber einem PR-Unternehmen ausgesprochen. Diese "Mahnung" betrifft Konzepte einer für die TIWAG arbeitenden PR-Agentur für eine Kooperation zwischen der TIWAG und Tiroler Wochenzeitungen. Unter anderem hieß es darin: "Klar ist, dass die Gegner nicht zu Wort kommen und dass die gesamte Berichterstattung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt. Die Themen, Daten und Fakten gibt der Auftraggeber vor." Die Dokumente wurden teilweise im Faksimile zusammen mit einer Darstellung des Ablaufs auf der TIWAG-kritischen Website www.dietiwag.org publiziert. Allzuviel Spielraum lässt diese Dokumentation nicht offen: Sollten die Dokumente echt sein, liegt selbst nach den wunderweichen Kodizes der PR-Ethiker ein Verstoß gegen eine der Kernpflichten für PR-Leute (offene Kommunikation, keine Täuschung Dritter, vgl zB Art 4 Lissabonner Kodex) auf der Hand. [Und wären die veröffentlichten Dokumente falsch, so wäre die TIWAG, die PR-Agentur oder auch ein betroffenes Medium wohl längst gerichtlich dagegen vorgegangen; zumindest die TIWAG war ja bisher nicht eben zurückhaltend, wenn es gegen dietiwag.org gegangen ist.] So kam denn auch der "PR-Ethik-Rat" zum Schluss, dass die veröffentlichten Dokumente bzw Dokumentteile authentisch sind und sprach "gegen hofherr communikation die Mahnung aus, Konzepte in Zukunft so abzufassen, dass sie nicht in Konflikt mit den anerkannten ethischen und professionellen Standards der Branche kommen." Zur Klarstellung: eine Mahnung ist - nach der Selbstdarstellung des "PR-Ethik-Rats" - nur "in weniger schweren Fällen" eines Fehlverhaltens auszusprechen, sonst müsste eine Rüge erteilt werden. Der "PR-Ethik-Rat" sieht in der Vorgangsweise der betroffenen PR-Agentur also ein "weniger schweres Fehlverhalten" (siehe auch die Reaktion der PR-Agentur und von dietiwag.org). Soweit wäre das alles nicht wirklich bemerkenswert, außer eben dass es sich um die erste veröffentlichte Entscheidung des "PR-Ethik-Rats" betreffend eine PR-Agentur handelt (zur eigenwilligen Vorgangsweise bei der ersten öffentlichen "Rüge", die aber nicht gegen die beteiligte PR-Agentur, sondern gegen das veröffentlichende Medium ausgesprochen wurde, siehe hier). Wirklich interessant ist allerdings, dass sich der "PR-Ethik-Rat" - wohl nach dem Motto: shoot the messenger! - bemüßigt fühlt, auch den Betreiber der Website www.dietiwag.org öffentlich zu mahnen. In der Aussendung steht das zwar nicht so deutlich wie auf der Übersichtsseite, aber immerhin wirft der "PR-Ethik-Rat" dem Betreiber von dietiwag.org, dem Publizisten/Blogger …
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andreas-buschmann.net | 22. Juli 2008 — Will der Arbeitgeber Ethikrichtlinien erlassen („codes of conduct“), dann hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Anders ist es abe…
andreas-buschmann.net | 22. Juli 2008 — Will der Arbeitgeber Ethikrichtlinien erlassen („codes of conduct“), dann hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Anders ist es aber, …
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staatsrecht.info | 23. August 2006 — In SPON wird über die Versuche Berliner Eltern berichtet, ihre Kinder vom Ethik-Unterricht abzumelden, der seit Beginn des Schulja…
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Entscheidung sachlich nicht nachvollziehbar