SGB II : Besonderer Bedarf darf ab sofort geltend gemacht werden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines enschenwürdigen Existenzminimums erfüllen, weil ein besonderer Bedarf bei den Regelsätzen nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber muss diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 neu regeln. Solange bleiben die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wi…

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Themen: Rechtsanwalt , Bundesverfassungsgericht , Sgb II , GG

Erschienen 9. Februar 2010 auf http://ra-miehler.de.

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