SG Münster: Transparenzbericht darf nicht ins Netz

Die 6. Kammer des SG Münster hat am 18. Januar 2010 [Sozialgericht Münster, Beschluss vom 18.01.2010, Az.: S 6 P 202/09 ER – nicht rechtskräftig –] im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung der Ergebnisse einer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführten unangemeldeten Qualitätsprüfung im Internet verhindern könne.

Das Gericht hat

auf den Antrag eines Pflegeheimes aus Münster die Veröffentlichung bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt. Die Pflegeeinrichtung, deren Heim- und Pflegeleitung am Prüftag nicht anwesend war, hatte sich u.a. gegen die Bewertung mit der Gesamtnote „mangelhaft“ im Qualitätsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ gewandt.

Eine Veröffentlichung der Note „mangelhaft“ im Internet lasse erhebliche Wettbewerbsnachteile, einen Rückgang der Belegungszahlen und damit einen wirtschaftlichen Schaden des Pflegeheimes befürchten. Hierdurch sei nach Auffassung des SG Münster das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimträgers in unverhältnismäßiger Weise betroffen, so lange veröffentlichte Ergebnisse auf unsicherer Tatsachengrundlage beruhen. In Ermangelung valider Kriterien zur Bemessung der vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnis- und Lebensqualität zielten die Prüfkriterien des MDK ganz überwiegend auf die Qualtität der erfolgten Dokumentation. Hierdurch entstehe ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem, das die Einrichtungen nötige, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.

Zum Hintergrund: Seit ei…

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Themen: Medien , Rechtsprechung , Internet , Urteil , Meinungsfreiheit , Unterlassungsanspruch , Unterlassung , Sozialgericht , Grundrechte , Berichterstattung , Staat , Krankenversicherung , Informationsfreiheit , Berufsfreiheit , Pflegeheim , News & Medien
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 19. Januar 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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