SG Dortmund: Sittenwidriges Bedürftigentestament – kein ALG II-Anspruch

Ein Arbeitsloser kann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn er es unterlässt, ein sittenwidriges Testament anzufechten. Die Testierfreiheit, urteilt das SG Dortmund könne nicht so weit gehen, dass dem Erben sämtliche Annehmlichkeiten wie Hobbys und …

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Themen: Alg II , Sozialgericht , Arbeitslosengeld , Testament , SG Dortmund

Erschienen 14. Dezember 2009 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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