SG Detmold: Keine Bedenken gg Veröffentlichung des Transparenzberichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

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Das SG Detmold hat in einem nun veröffentlichtem Beschluss vom 10.12.2010 ( S 17 P 110/10 ER -nicht rechtskräftig – Beschwerde anhängig unter Az: L 10 P 150/10 B ER -) entschieden, dass gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keine Bedenken bestehen. Die Antragsstellerin, eine Pflegeeinrichtung, wendet sich bei der Veröffentlichung des Transparenzberichts der Pflegeeinrichtung ohne Erfolg gegen die Anbringung eines Warnhinweises und die Sortierung nach Risikofaktoren.

Die Landesverbände der Pflegekassen sollen nach dem SGB XI sicher stellen, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer Form veröffentlicht werden. Der veröffentlichte hier streitige Transparenzbericht genügt den gesetzlichen Anforderungen. Über die Website unter www.pflegeheim-navigator und die Angabe von Postleitzahl oder Stadt erhält der interessierte Verbraucher Informationen über alle Einrichtungen im Umkreis. In der Suchmaske wird man zu einem Feld geführt über Einrichtungen, die bereits einen Transparenzbericht erhalten haben. Es öffnet sich dann ein besonders Warnfenster, dass auf Risikofaktoren hinweist, die auf Anhieb für die Gesundheit des Heimbewohners nicht erkennbar sind. Der Begriff des Risikofaktors wird durch einen weiteren Link näher erläutert. Zudem befindet sich im Pflegenavigator eine Website, nach der der Verbraucher den Transparenzbericht nach wichtigen Risikofaktoren sortieren kann. Einer dieser Risikofaktoren wurde bei der antr…

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Themen: Medien , Rechtsprechung , Internet , Sozialgericht , Verbraucher , Sgb XI , Sozialversicherungsrecht , Medizin- Und Gesundheit(srecht) , Social Media & Networking , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Landesverbände Der Pflegekassen , Einstweiliges Rechtsschutzverfahren , Pflegeeinrichtung , S 17 P 110/10 ER , SG Detmold , SG Detmold S 17 P 110/10 ER , Transparenzbericht

Erschienen 11. Februar 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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NRW-Justiz: Sozialgericht Detmold: Veröffentlichung des Transparenzberichts begegnet im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keinen Bedenken

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