SG Berlin bessert Hartz III nach

Viele Mütter und Väter, die während oder kurz nach der Elternzeit einen gut dotierten Job verlieren, haben Anspruch auf mehr Arbeitslosengeld, als die Hartz III-Gesetze dem Wortlaut nach vorsehen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29.5.2006.

Für die Höhe des Arbeitslosengelds I ist nach der Gerichtsentscheidung in solchen Fällen das letzte Bruttogehalt maßgeblich. Die Behörden berücksichtigen stattdessen bislang ein oft geringeres fiktives Gehalt, wenn Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nicht mehr als fünf Monate gearbeitet haben. Wer wegen der Elternzeit nicht gearbeitet hat, darf jedoch nicht benachteiligt werden, urteilte das Sozia…

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Themen: Rechtsprechung , Gesetze , Job , Sozialgericht Berlin

Erschienen 2. Juni 2006 auf http://log.handakte.de/.

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