Sexy Verkäuferin muss gehen – Kündigung aus Eifersucht

Dass Schönheit berufsschädigend sein kann, musste eine Bäckerei-Verkäuferin aus Sachsen-Anhalt erfahren. Sie erhielt ihre Kündigung, weil die Freundin des neuen Junior-Chefs eifersüchtig auf sie war. Dass Eifersucht aber keinesfalls eine Kündigung rechtfertigen kann, war auch dem Junior-Chef klar. Deshalb bezichtigte er die schöne Verkäuferin einfach einen Diebstahl begangen zu haben.

Klar, dass die Schönheit diese Kündigung nicht auf sich sitzen ließ und sofort Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht hat. Und sie bekam Recht. Denn auch die Senior-Chefin stand ihr vor Gericht bei und sagte aus: „Sie war immer zuverlässig. Diebstahl ist nicht der wahre Grund der Entlassung.“

Nur geholfen hat ihr das wenig, denn in Kleinstbetrieben wie dieser Bäckerei…

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Themen: Kündigung , Arbeitsgericht , Klage , Abfindung , Kündigungsschutz , Sachsen-anhalt , Chefs , Eifersucht , Kündigungsschutzgesetz , Sexy , Verkäuferin
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 9. Februar 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.

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