Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß

Auch wenn es den Mob, der in Heinsberg seit Monaten eine menschenverachtende Hexenjagd abhält, ärgern wird: Der BGH hat die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter abgelehnt, weil es dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.

Die Entscheidung ist richtig. Wir leben in einem Rechtsstaat und hier wird niema…

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Themen: Bgh , Sexualstraftäter , Mob , Heinsberg

Erschienen 13. Januar 2010 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

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