Sexspielzeug bitte zuhause lassen!

So oder ähnlich könnte man das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt (Main) zusammenfassen. Das Gericht entschied, dass die fristgerechte Kündigung einer Mitarbeiterin auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist, wenn diese Vorgesetzte und Mitarbeiter mit einem Vibrator "sexuell belästige". Im zugrundeliegenden Fall hatte die Supermarktkassiererin ihrer Vorgesetzten und einer Kollegin ihren Vibrator gezeigt ... und Kunden hatten es ebenfalls mitbekommen. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass bereits die Präsentation des Sexspielzeugs als sexuelle Belästigung gewertet werden durfte und daher eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig war. Quelle: N24.de-Artikel Es gibt Sachen, die sollten wirklich lieber in den heimischen Schränken bleiben...

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Themen: Frankfurt , Sexuell

Erschienen 2. August 2005 auf http://www.feder-und-paragraph.de.

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