Sex-Steuer in Köln

Die Stadt Köln darf weiterhin eine sogenannte Sex-Steuer von Bordell-Betreibern und Prostituierten verlangen. Die im Jahr 2003 eingeführte Vergnügungssteuer sei “im Wesentlichen rechtswirksam”, urteilte das Verwaltungsgericht Köln und wies damit vier Klagen gegen die Steuersatzung ab.

Das berichtet Spiegel Online mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, (Az. 23 K 4180/04 u.a.).

Köln hatte im Dezember 2003 erstmals “die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs” sowie “das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, zum Beispiel in Beherberg…

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Themen: Fundsachen , Hamburg , Spiegel Online , Sauna , Sex Köln Heute

Erschienen 12. Juli 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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