Sex ab 14?

Nachdem ich eben unverhofft gefragt wurde, ob es richtig sei, dass man (erst) ab 14 Jahren Sex haben darf, hier eine kurze Antwort: jein.

Das Strafrecht verbietet niemandem sexuellen Verkehr. Allein die Wahl des Sexualpartners kann einen Straftatbestand erfüllen. Es ist verboten, mit einer Person unter 14 Jahren sexuell zu verkehren, aber der Person, die selbst noch keine 14 Jahre alt ist, ist der Geschlechtsverkehr (strafrechtlich gesehen) erlaubt. Denn alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt, und kein Strafgesetz verbietet einem Kind unter 14 Jahren den Geschlechtsverkehr.

Hinzu kommt, dass eine Person unter 14 Jahren nicht strafmündig ist und darum selbst dann nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn sie eine vorsätzliche Straftat begangen hat.

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Themen: Kinder , Sex , Strafbarkeit , Jugendliche , Geschlechtsverkehr , Juristerei

Erschienen 23. November 2011 auf http://katzenkoenig.net.

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