#servergate

Unter diesem Hashtag machte am vergangenen Freitag ein bemerkenswerter und vermutlich auch bislang einzigartiger Vorgang in der Twitter-Gemeinde die Runde: In den Räumen der Fa. aixIT GmbH in Offenbach am Main fand eine Durchsuchung statt. Grundlage war ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19.05.2011, der neben der Durchsuchung die Beschlagnahme einer nicht näher definierten Anzahl von Festplatten unbekannter Speichergröße zur Domain "piratenpad.de" sowie den dort gespeicherten Daten zu einer bestimmten IP anordnete. Verantwortlicher Betreiber der besagten Domain: die Piratenpartei Deutschland. In Ausführung dieses Beschlusses waren Polizeibeamte am Freitag bei der aixIT GmbH aufgeschlagen und hatten sämtliche dort gehosteten Server der Piratenpartei - und nicht nur die, auf denen das Piratenpad läuft - vom Netz genommen. Anlass für diese Aktion soll laut besagtem Durchsuchungsbeschluss ein Vorfall aus der Zeit vom 20. bis 23. April - also exakt einen Monat zuvor - sein, bei dem Unbekannte einen 14-stündigen sog. DDoS-Angriff auf die Website des französischen Elektrizitätsgesellschaft EDF gefahren haben sollen, in Folge dessen diverse Subdomains der Hauptseite für die Zeit des Angriffes nicht erreichbar gewesen sein sollen. Durch "open-source-Recherchen" hätten die französischen Ermittler dann Hinweise auf die Seite "http://piratenpad.de" der Piratenpartei Deutschland erhalten, wo das Bundeskriminalamt Wiesbaden zahlreiche Links zu weiteren Seiten gesichtet habe mit Erläuterungen zur Gruppe der Angreifer, Darstellungen mit Aufforderungen zu weiteren solcher Angriffe auf andere Websites und Informationen zur EDF. Man vermutete nun auf dem Server "piratenpad.de" weitere Informationen, die u.a. zur Identifizierung der Tätern führen könnten. Aufgrund einer unterstellten Flüchtigkeit von Daten im Internet und der daraus abgeleiteten Gefahr des Verlustes der für die französischen Ermittler eventuell wichtigen Daten sah es das Gericht zudem für erforderlich an, aufgrund eines lediglich angekündigten aber noch nicht vorliegenden justiziellen Rechtshilfeersuchens der französischen Behörden eine Vorabsicherung vorzunehmen und die Speichermedien zu beschlagnahmen. Abgerundet wurde das ganze mit dem Hinweis, dass in Deutschland keine rechtliche Verpflichtung eines Providers bestehe, eine solche Vorabsicherung ohne richterlichen Beschluss vorzunehmen. Mit Schriftsatz vom 20. Mai 2011 habe ich für die Piratenpartei Deutschland Beschwerde gegen diesen Durchsuchungsbeschluss eingelegt mit dem Ziel, den Beschluss für unzulässig erklären, die Löschung der so gewonnenen Daten anordnen und die Rechtswidrigkeit des Beschlusses feststellen zu lassen. Der gesamte Beschluss ist aus meiner Sicht schon deshalb ein starkes Stück, weil hier sehenden Auges ein Großteil der Kommunikations- und Arbeitsinfrastruktur einer Partei komplett lahmgelegt wurde, ohne dass sich das anordnende Gericht auch nur mit einem einzigen Satz mit dem besonderen Schutz, den…

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Themen: Open Source , Darmstadt

Erschienen 23. Mai 2011 auf http://recht-merkwuerdig.blogspot.com.

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