Lackierer aus Sindelfingen angeklagt
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In diesen Tagen soll Sermet I. Post vom Ordnungsamt des Landkreises Reutlingen bekommen und über die Rücknahme seiner Einbürgerung informiert werden. I. ist im 2. Koblenzer Al Qaida-Verfahren als Terrorhelfer verurteilt worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem betreibt der Landkreis schon seit Monaten die Rücknahme seiner Einbürgerung. 5 Jahre lang ist eine solche Rücknahme möglich. Weil Sermet I. am 23.03.2006 die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekam (und die Frist demnach in etwa fünf Wochen abläuft), ist nun in den beteiligten Amtsstuben Eile geboten. Doch der Entschluss zur Ausbürgerung steht nach meinen Informationen fest.
Das entsprechende Schreiben ist auch schon fertig und wandert gerade über diverse Schreibtische des Landratsamtes und des baden-württembergischen Innenministeriums : Hieb- und stichfest soll die „Rücknahme der Einbürgerung“ sein – denn es gilt als sicher, dass sich Sermet I. gegen die Ausbürgerung wehren wird.
Absender des Schreibens wird die Abteilung „Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen“ des Landkreises sein. Sie will Sermet I. zwei Entscheidungen mitteilen: Seine Einbürgerung wird rückwirkend wieder zurückgenommen (er soll also nie Deutscher gewesen sein) und die entsprechende Einbürgerungsurkunde sowie sein Personalausweis werden eingezogen: Spätestens „zwei Wochen nach Vollziehbarkeit“ der Entscheidung muss er sie beim Landratsamt abgeben.
Kurz gefasst wird die Ausbürgerung folgendermaßen begründet: Sermet I. soll seine Einbürgerung „durch arglistige Täuschung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben“ erwirkt haben: Seine Loyalitätserklärung gegenüber der Bundesrepublik vom September 2009 (die ein wesentlicher Bestandteil der Einbürgerung war) sei nicht zutreffend gewesen, da er seit 2002 zur Gruppe um Aleem Nasir gehört und den Jihad der Al Qaida gefördert habe. Deshalb geht das Landratsamt davon aus, dass Sermets Bekenntnis zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ (intern: „FDGO“) nicht seiner inneren Überzeugung entsprochen habe und somit nicht wahrheitsgemäß gewesen sei.
Problematisch ist daran allerdings, dass der genaue Zeitpunkt von Sermets Beteiligung an den Aktivitäten im Hause Nasir vor Gericht nicht festzustellen war. „Sermet kam mit Ömer“, war eine der Aussagen von Yannick – und auch Ömer Ö. und Sermet selbst bestätigten, dass Sermet Aleem Nasir über Ömer kennengelernt habe. Aber ist Kennenlernen gleichbedeutend mit dem Beginn der Al-Qaida-Unterstützung? Oder begann diese erst nach Loyalitätserklärung und Einbürgerung?
Eine Frage, mit der sich wohl das zuständige Verwaltungsgericht beschäftigen dürfte – sofern Sermet die Ausbürgerung angreifen wird. Er selbst will sich dazu nicht öffentlich äuße…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2011 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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