Erstellung von Individualsoftware unterliegt Werkvertragsrecht
IT-Rechtsinfo | 26. August 2010 — In dem hier behandelten Rechtsstreit ging es unter anderem um die vertragstypologische Einordnung eines Software-Erstellungsv…
In diesem Teil der Serie der IT-Recht-Kanzlei werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit einem Freelancer zugeordnet werden kann. Insbesondere werden die Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Denn die Abgrenzung z.B. eines Werkvertrages von einem Dienstvertrag ist oft sehr schwierig und beschäftigt manchmal die Gerichte bis in die höchsten Instanzen.
Nicht einfacher wird die Zuordnungsfrage durch den neuen Vertragstyp Werklieferungsvertrag, der die Erstellung beweglicher Sache seit der Schuldrechtsreform (Januar 2002) dem Werkvertragsrecht unterstellt. werden Die richtige Zuordnung ist aber entscheidend für die zutreffende Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Beschäftigungsverhältnis.
Das BGB kennt unterschiedliche Vertragstypen. Diese sind in erster Linie Kaufvertrag, Werklieferungsvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag. Jeder dieser Vertragstypen regelt insbesondere Leistungsstörungen unterschiedlich. Es ist für die Vertragsparteien daher nicht uninteressant, wie die vertraglich vereinbarten Leistungen vertragstypologisch einzuordnen sind.
Ein Vertrag mit einem freien Mitarbeiter kann vertragstyplogisch ein Werk- (ja selbst ein Werklieferungs- also ein Kaufvertrag) oder ein Dienstvertrag sein. Eine Unterscheidung ist nicht immer einfach. Die vertragstypologische Einordnung ist aber entscheidend für die rechtliche Qualifizierung der Zusammenarbeit der Vertragspartner und die Konsequenzen einer Pflichtverletzung des Vertrages. Im Folgenden wird daher ein kurzer Überblick über die einzelnen Vertragstypen, die wesentlichen Abgrenzungskriterien und ihre gesetzlichen Besonderheiten gegeben.
Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag 1. Abgrenzungskriterien Werkvertrag/DienstvertragVerträge mit "Freelancern" sind in der Regel entweder Dienst- oder Werkverträge. In der Praxis erweist es sich häufig als schwierig, Dienstverträge von Werkverträgen, abzugrenzen. Lediglich ein Anhaltspunkt ist die Bezeichnung eines Vertrags als Werk- oder Dienstvertrag, da der tatsächliche Willen der Parteien maßgeblich ist und nicht der für den Vertrag gewählte Titel. Dies ergibt sich schon aus § 133 BGB, wonach bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist. Übertragen auf Vertragsauslegungen bedeutet dies, dass es im Streitfall völlig nebensächlich ist, wie ein Vertrag benannt ist. Nur weil ein Vertrag als "Werkvertrag" bezeichnet ist, muss dies nicht bedeuten, dass es sich tatsächlich um einen Werkvertrag handelt. Maßgeblich ist nicht der Titel des Vertrages, sonder sein Regelungsinhalt. Geprüft wird also stets die Idee bzw. der Wille der Parteien hinter dem Vertrag. ( Palandt , § 613 Rdnr. 3 m.w.Nachw) . In einem Streitfall prüft das Gericht das gesamte Regelungswerk anhand der Vertragstypen des BGB und lässt sich von der Namensgebung ni…
» Vollständiger ArtikelIT-Rechtsinfo | 26. August 2010 — In dem hier behandelten Rechtsstreit ging es unter anderem um die vertragstypologische Einordnung eines Software-Erstellungsv…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 19. August 2010 — Die IT-Recht-Kanzlei hat zugunsten eines von ihr vertreten IT-Unternehmens vor dem OLG München ein Urteil erstritten, in dem da…
IT-Rechtsinfo | 17. November 2009 — Hintergrund: Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung vom 01.01.2002 wurde der §651 BGB geändert. Dieser regelte die Abwicklung vo…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. November 2009 — BGH, Urteil vom 23.07.2009, Az. VII ZR 151/08 § 651 BGB Der BGH hatte über die vertragstypologische Einordnung der Herstell…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. August 2010 — OLG München, Urteil vom 23.12.2009, Az. 20 U 3515/09 §§ 631; 651 BGB Das OLG München hat entschieden, dass ein Vertrag zur …
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 23. November 2009 — Der BGH hat in einem baurechtlichen Urteil (vom 23.07.2009; Az.: AZ: VII ZR 151/08) die Anwendbarkeit des Kaufrechts nach § 651…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. Dezember 2009 — BGB § 651 Urteil vom 23.07.209 VII ZR 151/8 Der BGH hat sich in dieser Entscheidung über die Lieferung von Bau- bzw. Anlagenteilen…
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 4. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof (23.07.2009, Az. VII ZR 151/08) hat unlängst den Anwendungsbereich des Kaufrechts bei der Lieferung her…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. März 2010 — Am 01.03.2010 ist der neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter www.…
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 31. März 2010 — Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (04.03.2010, Az. III ZR 79/09) ist ein so genannter "Internet-System-Vertrag", der die…