Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07

Das OLG München hatte sich in einer Entscheidung aus dem Jahre 2008 ebenfalls zum Rechtsmissbrauch beim gleichzeitigen Betreiben von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch den Unterlassungsgläubiger geäußert und in dieser Entscheidung entschieden, dass

“das gleichzeitige Betreiben von Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren durch den Unterlassungsgläubiger jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist, wenn der Unterlassungsschuldner sich im Verfügungsverfahren nach Erlass der Beschlussverfügung und noch vor Einreichung der Hauptsacheklage dem Unterlassungsgläubiger gegenüber dahingehend erklärt, er werde gegen die Beschlussverfügung Widerspruch einlegen, eine Abschlusserklärung ablehnt und auch im weiteren Verlauf der jeweiligen ersten Instanz des Verfügungs- und des Hauptsacheverfahrens den Wettbewerbsverstoß beharrlich in Abrede stellt.” Das OLG München betont in seiner Entscheidung ausdrücklich, dass es von der Rechtsprechung des BGH (Missbrächliche Mehrfachverfolgung – BGH, Urteil vom 06.04.2000, Az.: I ZR 76/98, lesen Sie hierzu “Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 1″) nicht abweicht, da es im Gegensatz zum Fall des BGH an einer Abschlusserklärung nach Erlass der einstweiligen Verfügung gefehlt hatte, diese wurde vielmehr vom Unterlassungsschuldner ausdrücklich verweigert. Darüber hinaus hat der BGH in seiner…

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Themen: Unberechtigte Abmahnung , Die Rechtsmissbräuchliche Abmahnung , It-recht Serien , Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Erschienen 30. Juni 2010 auf http://it-prozessrecht.de.

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Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 1

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