Seniorin auf der Flucht
am 04.01.2006 von http://www.ra-blog.de
Vor einiger Zeit schrieb mir eine ältere Frau, die einen Anwalt suchte. Sie habe gehört, ich sei ein guter Strafverteidiger. Ihren vorherigen Anwalt könne man vergessen. Mangels anderer Kontaktmöglichkeit fragte ich schriftlich an, worum es ging und schickte Vollmacht und Vorschussrechnung mit. Die Vollmacht kam prompt zurück, mit der wenig erhellenden Information “Ich kann alles erklären”. 3-4 vertröstende Briefe später (mein Vorschuss war noch nicht da) erklärte ich, dass ich sie nicht vetreten kann, ohne zu wissen, worum es geht - und ohne Vorschuss. Daraufhin bedankte sich die Dame, wieder schriftlich, dass ich sie vertrete. Zum Gerichtstermin könne sie nicht kommen.
Noch 2 Tage bis zum Termin. Ich bestellte mich trotzdem und nahm erstmal Akteneinsicht.
Aus der Akte ergab sich, dass die Dame einen Altenheimbewohner um einen Teil seines Vermögens erleichtert haben sollte. Sie hatte den Herrn kennengelernt, als sie sich wie zufällig grundlos im Seniorenheim herumtrieb. Nach dessen Anzeige musste die Dame plötzlich verreisen. Die Polizei suchte erfolglos, bekam sie aber nach einiger Zeit ans Telefon - in einem anderen Bundesland. Sie versprach, zur Vernehmung zu erscheinen, blieb aber weg, wurde angeklagt, fehlte beim Gerichtstermin und bekam einen Strafbefehl. Ihr damaliger Anwalt legte Einspruch ein und bekam für die Begründung eine außerordentliche Fristverlängerung. Ein neuer Termin wurde angesetzt. Diesen soll ich jetzt - mit der Mandantin - wahrnehmen. Der Richter wird krank, der Termin erneut verlegt.
Meinen Vorschuss habe ich nie erhalten. Es kamen nur noch ein paar Postkarten aus schönen Orten in Norddeutschland, wo wahrscheinlich viele Seniorenheime sind. Und der Anruf eines älteren Herrn, der mir mitteilte, die Dame wohne nicht mehr bei ihm und könne ihm gestohlen bleiben. Das Mandat habe ich niedergelegt.
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