Senden Sie uns einen E-Postbrief

Mit einem kleinen Gewinnspiel macht die Deutsche Post auf Facebook (Eintrag vom 5. Oktober) für ihren E-Postbrief Reklame:

Wir verlosen 3×2 Tickets für das Bundesligaspiel 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach am 25.11. im RheinEnergieStadion. Schicken Sie uns bis zum 31. Oktober einfach einen E-POSTBRIEF an fc-tickets@deutschepost.epost.de…

Die PR hat die Post wahrscheinlich nötig, ist ihr doch neulich erst gerichtlich untersagt worden, den E-Postbrief als einsatztauglich für alle Rechtsgeschäfte anzupreisen. Was er nicht ist, weil der E-Postbrief nicht die eigenhändige Unterschrift ersetzen kann. Das Landgericht Bonn stufte den Slogan „Der E-Postbrief ist so sicher und verbindlich wie der Brief“ demgemäß schlicht als unwahr ein.

Nun wäre an dem Preissausschreiben vielleicht alles in Ordnung, wenn der E-Postbrief kostenlos wäre. Die Übersendung der Nachricht als E-Postbrief, die ja an sich nur eine E-Mail ist, kostet den Nutzer aber schon mal 0,55 Cent – auch an eine Adresse der Post.

Wer also teilnehmen will, muss also entweder (kostenpflichtig) E-Postbriefe versenden können. Oder er muss sich gar erst für den E-Postbrief anmelden, wenn e…

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Themen: Deutsche Post , Slogan , Reklame , Landgericht Bonn

Erschienen 12. Oktober 2011 auf http://www.lawblog.de.

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