Sendeanlagen-Abgabe
am 20.06.2005 von http://www.aktenvermerk.at
(vulgo: Handymastensteuer) in Niederösterreich geplant. Wer möchte behaupten, der Landesgesetzgeber tue nichts für sein Geld? Einbringung am 14.6.2005, Zuweisung an den Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss, Ausschussbericht und -antrag am 16.6.2005, Behandlung im Plenum vorgesehen für heute, den 20.6.2005… Nur inhaltlich ist der Antrag “betreffend Erlassung eines NÖ Sendeanlagenabgabegesetzes” der Abgeordneten Mag. Schneeberger und Kollegen vielleicht noch eine Spur, nun ja — unausgegoren. Dass Niederösterreich mit Handymasten überversorgt wäre, ist mir bisher jedenfalls nicht aufgefallen. Dennoch ist es erklärtes Ziel, die Zahl der Masten von derzeit rund 400 Anlagen auf ein Drittel zu senken.
Dabei will man natürlich mehrere Betreiber zur Kooperation bewegen; die Tarifstufen machen dies deutlich:
§ 4. Bemessungsgrundlage. (2) Wird das Bauwerk oder das sonstige Anbringungsobjekt von einem Betreiber genutzt, ist Tarifstufe 1, bei der Nutzung durch zwei Betreiber Tarifstufe 2 und durch mindestens drei Betreiber Tarifstufe 3 anzuwenden.
§ 5. Tarif. Die zu entrichtende Abgabe beträgt jährlich in der Tarifstufe 1 pro Betreiber € 21.000,-, in der Tarifstufe 2 pro Betreiber € 13.000,- und in der Tarifstufe 3 pro Betreiber € 9.000,-.
Insgesamt darf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit bezweifelt werden. So auch Prof. Heinz Mayer, der meint, dass die “Höhe der Steuer nicht so bemessen sein dürfe, dass den Mobilfunkbetreibern die wirtschaftliche Führung ihres Unternehmens und die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags unmäßig erschwert werde”.
Während Wien sich gegen eine solche Abgabe ausgesprochen hat, will das Burgenland schon in 10 Tagen mit einem ähnlichen Indiviualantrag nachziehen, und auch Oberösterreich hält eine derartige Abgabe für “vorstellbar“. Salzburg “prüfe noch”.
Die Emotionen gehen auf allen Seiten hoch. …
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