Seliges Lächeln mit Kopf im Schoß kann 20 Jahre kosten
am 16.11.2006 von strafblog
Der Kollege Siebers hat in seinem Blog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten schon darüber berichtet, aber der Beitrag bei SPIEGEL-ONLINE ist einfach zu schön, um im Strafblog darüber hinwegzugehen.
Unanständig liebkost hat sich nämlich laut einer FBI-Klageschrift im September dieses Jahres ein Pärchen während eines Flugs der Southwest Airlines von Los Angeles nach Raleigh. Der Mann soll seiner Gespielin gar den Kopf in den Schoß gedrückt haben, was diese zu einem seligen Lächeln veranlasste. Klar, dass dies den übrigen Passagieren unangenehm war, die sich dann auch gleich beim fliegenden Personal beschwerten. Ein Steward, der erst die Bitte aussprach, das doch sein zu lassen, und dies dann beim zweitenmal mit einer Verwarnung verknüpfte, blieb ungehört. Das renitente Liebespaar machte einfach mit seinem schändlichen Treiben weiter. Der Mann soll dem Steward gar mit ernsten Folgen gedroht haben, wenn der ihn und seine glückselige Partnerin nicht in Ruhe lasse, was das Bordpersonal dazu veranlasste, das FBI zu informieren. Und weil FBI-Beamte pflichtbewusst sind, insbesondere bei Gefährdung des Luftverkehrs, nahmen sie das böse Mädchen und den wohl noch böseren Jungen nach der Landung fest und stellten sie jetzt unter Anklage. Widerstand gegen einen Flugbegleiter und Bildung einer kriminellen Vereinigung wird den beiden vorgeworfen und darauf stehen nach dem Anti-Terror-Gesetz bis zu 20 Jahre Strafe. Und weil der Fall bedeutend ist, wird er gleich vor einem us-amerikanischen Bundesgericht verhandelt. Im Februar des nächsten Jahres soll´s losgehen.
Ach ja, die Verteidigung hat sich auch schon zu Wort gemeldet. Alles Blödsinn, sagt die nämlich, von wegen wildes Liebesspiel oder so etwas. Dem armen Mann war schlichtweg schlecht geworden und drum hatte er sich ein wenig hingelegt und den Kopf auf (und nicht etwa zwischen) die Knie seiner Begleiterin plaziert. Vielleicht hat die ja nur selig gelächelt, weil sie ihn jetzt in Mutter-Theresa-Manier trösten durfte, wer weiß das schon.
Eigentlich entlastet die Einlassung den Steward, finde ich, weil der sonst noch mit einer Anklage wegen Behinderung des Luftverkehrs hätte rechnen müssen, oder sehe ich das falsch?
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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