Presserat dokumentiert Entscheidung zum Fall al-Masri
Rechtblog | 7. Dezember 2007 — Aus der Berichterstattung der BILD-Zeitung vom 29.11.2007 (”Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters”) geht nicht h…
Über den aktuellen Trend, dass sich sogenannte Selbstregulierungseinrichtungen mehr mit Außenstehenden beschäftigen (als mit den ihnen Angehörenden), habe ich unter dem Titel "Selbstregulierung ohne Selbst" schon letztes Monat am Beispiel des PR-Ethik-Rats geschrieben. Der Trend macht auch, wie erwartet, vor dem neuen österreichischen Presserat nicht halt. Dieser Presserat hat nun tatsächlich - rund zweieinhalb Jahre, nachdem man sich angeblich auf seine Wiedererrichtung geeinigt hatte (siehe näher dazu hier) und gut zehn Monate nach Eintragung des neuen Vereins im Vereinsregister - seine erste Entscheidung getroffen. Das steht zumindest in den Zeitungen (zB Standard, Presse), veröffentlicht wird die Entscheidung nämlich nicht. Denn der Presserat hat vieles - zB zwei Senate (mit jeweils einer/einem Vorsitzenden und jeweils einem Sprecher), drei Ombudsleute, einen Geschäftsführer, einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten, auch ein neues Büro - aber er hat eines (zumindest noch) nicht in ausreichendem Maß: Medien, die sich auf das Verfahren vor dem Presserat einlassen und seinen Spruch anerkennen. Daher ist die nun (angeblich) getroffene Entscheidung betreffend die Tageszeitung "Österreich", die den Presserat erwartungsgemäß (siehe zB diesen Standard-Artikel aus dem August 2010) nicht anerkennt, in einem "amtswegigen" Verfahren ergangen. Nach der Verfahrensordnung ist diese Entscheidung "ausschließlich dem betroffenen Medieninhaber schriftlich mitzuteilen" (ohne weitere Rechtswirkungen, insbesondere natürlich auch ohne Verpflichtung zur Veröffentlichung). Die Senatsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, an die Öffentlichkeit kann die Entscheidung daher - abgesehen von Datenpannen oder Wikileaks-ähnlichen Aktionen - nur dann kommen, wenn sich entweder "Österreich" zur Veröffentlichung entschließt oder wenn sich Senatsmitglieder des Presserats nicht an ihre Verschwiegenheitspflicht halten. Nun ist es - nicht nur wegen des schon erwähnten Artikels - wenig verwunderlich, dass sich die Zeitung "Österreich", die dem Verband Österreichischer Zeitungen nicht angehört (mehr dazu steht in diesem OGH-Urteil), auch dem vom VÖZ maßgeblich mitgetragenen Presserat nicht unterwirft. Viel bemerkenswerter ist es schon, dass noch immer nicht einmal alle dem VÖZ angehörenden Zeitungen den Presserat anerkannt haben; laut Presse "sieht es danach aus [d.h.: es ist wahrscheinlich, aber noch nicht eingetreten], dass sich alle Mitglieder des Verbands Österreichischer Zeitungen sowie des Regionalmedienverbands, zu dem die 'Kronen Zeitung' gehört [!, man sollte APA-Meldungen nicht sinnentstellend verkürzen], dem Regelwerk des Rates unterwerfen." Das scheint mir nicht völlig belanglos, denn immerhin sieht § 12a des Presseförderungsgesetzes vor, dass die KommAustria "einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse im Sinne der Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und zur Sicherstellung der Wahrnehmung…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Dezember 2010 auf http://blog.lehofer.at.
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Schon die erste Amtshandlung des Selbstkontrollorgans der Printmedien offenbart dessen größte Schwäche.
Schon die erste Amtshandlung des Selbstkontrollorgans der Printmedien offenbart dessen größte Schwäche.
Der Presserat wird heute, Montag, voraussichtlich seine erste Entscheidung treffen.