Selbstauflösung des Bundestages und Föderalismusreform
am 01.07.2005 von staatsrecht.info
Irgendwie geht einem die Diskussion über die Auflösung des Bundestages ja schon auf die Nerven. Warum traut sich eigentlich kaum einer der Rechtswissenschaftler, die sich hier zu Worte nehmen, das eigentliche Dilemma zu benennen: Es geht doch gar nicht darum, ob eine “materielle Auflösungslage” besteht, also ob sich der Kanzler noch auf die Unterstützung durch eine Mehrheit des Parlaments verlassen kann. Die gegenwärtige Krise beruht vielmehr auf der gegenseitigen Blockade von Bundestag und Bundesrat, die dazu führt, dass die Bundesregierung und die Parlamentsmehrheit selbst dann, wenn sie eine konsequente Reformpolitik verfolgen wollte, nicht in der Lage sind, diese Reformpolitik auch durchzusetzen. Dies liegt aber wiederum daran, dass der Bundesrat bei kritischen Fragen eben nicht als Vertretung der Länder agiert, sondern als Parallelparlament. Das kann nicht gut gehen.
Natürlich würde es Angela Merkel insofern leichter haben. Die unionsregierten stellen eine Mehrheit im Bundesrat und daran wird sich zumindest bis 2008 wohl auch dann nichts ändern, wenn SPD und Grüne in den Ländern wieder Punkte machen sollten. Das ändert aber nichts an der Dringlichkeit einer umfassenden Reform des Bundesstaates. Man kann nur hoffen, dass die Diskussion, die nach dem Scheitern der Verhandlungen der Föderalismuskommission fast zum Erliegen gekommen ist, endlich wieder in Gang kommt.
Trotzdem: Wenn Bundespräsident Horst Köhler das Grundgesetz ernst nimmt, dann muss er sich dem Wunsch nach Neuwahlen entgegen stellen. Solange die Bundesregierung eine Mehrheit im Parlament hat …
Selbstauflösung des Bundestags über die Vertrauensfrage
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(Kein) Selbstauflösungsrecht des Bundestages
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Souveränes Parlament lehnt Bisky erneut ab
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