Selbstanzeige vs. Disziplinarverfahren

Eine freiwillige Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erspart einem Beamten nicht ein Disziplinarverfahren. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Demnach liegt es grundsätzlich im öffentlichen Interesse, dass der Dienstherr Gesetzesverstöße seiner Beamten ahndet. Nur so kön…

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Themen: Rechtsprechung , Handelsblatt , Pfalz

Erschienen 8. Mai 2006 auf http://log.handakte.de/.

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