Selbst ins Abseits gestellt

Eine Auszubildende will nicht mehr in ihrem Betrieb ausgebildet werden. Kommt vor, ist auch schon hier darüber berichtet worden.

Sie meldet sich zu einem Vorstellungsgespräch und erscheint zum angegebenen Termin. Sie legt die Gründe dar, weshalb sie unbedingt wechseln will. Ein Einsatzort wäre in einem etwas entfernten Büro möglich gewesen. Aber da will sie nicht hin, das ist ihr zu weit und die Fahrtkosten lassen dann ja von der Ausbildungsvergütung nichts mehr übrig. Also geht man ohne Ergebnis auseinander.

Dann kommt eine Mail: Wie könne man ihren Chef anrufen und von ihrer Bewerbung erzählen. Das wäre ja Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht. Hä? Weder telefonisch noch anderweitig war ihr Chef kontaktiert worden, die Angelegenheit war einfach nur abgelegt worden.

Nachdem ihr das mitgeteilt wurde, entschuldigte sie sich wortreich in einer Mail. Sie hätte gehört, da…

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Themen: Ausbildung , J. Schöne
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 12. Mai 2011 auf http://www.r24.de.

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