Selbst gelesen
am 25.09.2007 von http://www.lawblog.de
Unstreitig ist, dass mein Mandant bei seiner Vernehmung keine Lesebrille dabei hatte. Und dass er ohne Lesebrille kaum lesen kann. Wie er die sieben Seiten Protokoll mit seiner Unterschrift dann quittieren konnte (”selbst gelesen und genehmigt”), müssen wir wohl in der Hauptverhandlung klären.
Mein Mandant sagt jedenfalls, er habe vieles von dem, was er inzwischen mit Brille im Protokoll gelesen hat, so nicht gesagt. Mit einem MP3-Rekorder auf dem Tisch des Vernehmungszimmers oder einem …
Lesebrille
BERLIN BLAWG / Wenn es heute bei BERLIN BLAWG schon um Schadenfreude geht, möchte ich noch eine nicht ganz ernst gemeinte Idee präsentieren. In einem Verfahren mit sechsstelligem Streitwert scheint der Patentanwalt auf der anderen Seite in seiner Replik…
Lesebrille
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Klo = Kein Lesen obligatorisch
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NACHGEFRAGT
LawBlog / Der Vorsitzende einer Berufungsstrafkammer schreibt mir, unter Bezugnahme auf meinen Schlussantrag I. Instanz erlaube er sich nach dem Ziel der Berufung zu fragen. Vor dem Amtsgericht hatte mein Mandant ein Jahr und sechs Monate kassiert. Ohne Bew…
WENN’S DIE ZEUGIN SAGT
LawBlog / Muss ein schlechter Tag für unsere Ermittlungsbehörden sein. Jedenfalls enthält gleich eine der nächsten Akten, die ich mir vornehme, schon wieder einen Klops: Mein Mandant wird wegen eines Verkehrsdelikts angeklagt. So weit o.k. Die Anklage la…
Wo kämen wir denn da hin!
Kreuzberger Verkehrsrecht / Mein Mandant hat überholt. Und zwar an einer Stelle, an der man das nicht darf. Der Gegenverkehr war zufällig ein Streifenwagen. Blöd gelaufen. Dazu war es wohl ein bisschen knapp, sagen zumindest die Polizisten. Mein Mandant und sein…
