Selbst gelesen

Unstreitig ist, dass mein Mandant bei seiner Vernehmung keine Lesebrille dabei hatte. Und dass er ohne Lesebrille kaum lesen kann. Wie er die sieben Seiten Protokoll mit seiner Unterschrift dann quittieren konnte (”selbst gelesen und genehmigt”), müssen wir wohl in der Hauptverhandlung klären.

Mein Mandant sagt jedenfalls, er habe vieles von dem, was er inzwischen mit Brille im Protokoll gelesen hat, so nicht gesagt. Mit einem MP3-Rekorder auf dem Tisch des Vernehmungszimmers oder einem simplen Mikro am neuen Computer könnte …

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Erschienen 25. September 2007 auf http://www.lawblog.de.

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