Selbst als Arbeitnehmer kündigen – aber wie?
Selbst als Arbeitnehmer kündigen – aber wie?
Wer selbst sein mit
dem beenden will, hat hierfür meistens
gute Gründe. Diese sind dann aber oft nicht das Problem, sondern die Frage, wie formuliert man eine eigene “Arbeitnehmerkündigung”
und welche Formalien sind zu beachten.
1. Schriftform
Für die eines Arbeitsverhältnisses ist nach §
623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die
vorgesehen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Von daher muss die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
2. Konkrete Angaben!
Viele - auch außerhalb des
Arbeitsrechts – haben den Fehler, dass sie zu ungenau sind. In der Juristerei ist man “übergenau”; dies sollte man beachten. Das
heißt die Kündigung sollte genaue Angaben zum Arbeitsverhältnis, wie
genaue Bezeichnung der Parteien (Arbeitnehmer + Arbeitgeber nebst Anschrift ) Bezugnahme zum Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag vom
…..)
enthalten.
Wenn eine Kündigung des Arbeitnehmers einfach nur – ohne Anschrift und Bezug auf den Arbeitsplatz- aus einen Satz besteht “Ich
kündige.”, stellt sich zwangsläufig die Frage, was hier gekündigt werden soll, das Arbeitsverhältnis oder der Internetanschluss? Das
muss dann die Erklärung
auslegen usw; also diverse Probleme sind vorprogrammiert. Meist kommt der Arbeitnehmer dennoch mit der Kündigung durch, aber man will
ja gerade spätere Probleme vermeiden.
Formulierung der Kündigung
Neben dem genauen Angaben – wer kündigt, wem und was (!) – soll natürlich auch das Wort kündigen vorkommen, auch wenn die
Arbeitsgerichte hier relativ großzügig sind. Die Kündigungsfrist muss nicht zwingend angegeben werden; sollte aber nicht fehlen. Da
es hier viele Unsicherheiten gibt, sollte man die Formulierung verwenden, dass man hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt.
Beispiel:
Ort, Datum ………………………………………………………………..
Frau/Herrn Arbeitgeber …………………………………………………………………
im Hause / Anschrift……………………………………………………..
Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom …..
Sehr geehrte/r Frau/Herr …………………………………………,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis,welches durch den Arbeitsvertrag vom …… begründet wurde, unter
Einhaltung der gesetzlichen Frist zum ……………….. , hilfsweise zum nächstmöglich zulässigen Termin.
Der muss nicht angegeben
werden.Da es aber zu Problemen mit dem
kommen kann (Sperrfrist bei Eigenkündigung) sollte auch der Grund – wenn es denn einen für das Arbeitsamt relevanten Grund gibt –
nicht fehlen.
Zu…
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