Selber Schuld: Motorrad in einer Duplex - Garage

Der spätere Kläger ist der Eigentümer mehrerer Motorräder, unter anderem eines der Marke Honda, Typ VTR 1000 Racing. Er mietete zwei Stellplätze in einer Duplex-Garage, auf denen er seine Motorräder abstellte, im Übrigen ist er Eigentümer eines weiteren Stellplatzes. Der spätere Beklagte ist Verwalter der Anlage. Er veranlasst Reinigungen, Wartungen und Reparaturen. Die Duplex-Garage kann mittels eines Schlüssels bedient werden. Sowohl der Mieter des Stellplatzes als auch der Verwalter haben einen solchen Schlüssel.

Im August 2006 stellte der Kläger sein Motorrad mittels des allein vorhandenen Seitenständers auf dem oberen Stellplatz der einen Duplex-Garage ab. Am selben Tag noch fuhr der Verwalter die Duplex-Garage nach oben, wodurch das Motorrad umfiel und beschädigt wurde.

Es brach die vordere und linke Verkleidung, der linke Auspuff war eingedellt, die linke Schalteinheit und der Kupplungshebel wurden beschädigt. Den Schaden in Höhe von 3120 Euro verlangte der Kläger vom Beklagten ersetzt. Dieser weigerte sich zu bezahlen, schließlich hätte ein Motorrad auf einem Stellplatz einer Duplex-Garage nichts verloren und hätte vom Kläger besser gesichert werden müssen.

Der Kläger erhob Klage vor dem AG München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab:

Den Kläger träfe ein erhebliches eigenes Verschulden an dem Schaden. Durch das Abstellen des Motorrades habe er seine eigenen Sorgfaltspflichten in hohem Maße verletzt. Plattformen von Duplex-Garagen seien für das Abstellen von Motorrädern weder geeignet noch bestimmt. Motorräder seien äußerst instabil, da sie über lediglich zwei Räder verfügen und sollten nicht auf unebenen und glatten Flächen, deren Niveau erheblich verändert werde, abgestellt werden. Plattformen von Duplex-Garagen bestünden ab…

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Themen: Motorrad , Honda , Duplex Garage Auto Beschädigt
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 10. Juli 2008 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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