Selber Schuld

Bei vielen kleinen Rangierunfällen heften Schadensversacher Zettel mit ihrem Namen und Telefonnummer an die Windschutzscheibe des beschädigten Autos, anstatt auf den Besitzer des Autos zu warten.

Aus dem Blog Aus dem Aachener Polizeibericht:

Den Vogel an Dreistigkeit schoss jetzt ein vermutlich männlicher Autofahrer ab. Der hatte beim Ein- oder Ausparken die Stoßstange des Vordermannes ramponiert. Aber anstatt die Polizei zu rufen, klebte er einen Zettel hinter den Scheibenwischer und fuhr weg. Mit diesem Zettel kam der Fahrer des beschädigten Autos wenig später zur Polizei und erstattete eine Anzeige wegen Unfallflucht. Auf dem Zettel hatte der Unfallfahrer nicht seinen Namen, sondern nur kurz und knapp geschrieben: “Wie parkst Du denn?”

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Themen: Telefonnummer , Schuld
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 13. Juli 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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